Allgemeine Annahme-Hinweise für die elektronische und beleghafte Einreichung
Prüfen Sie, ob die Karte echt ist. Die Kartennummer, das Gültigkeitsdatum und der Name bei MasterCard und Visa sind z. B. hochgeprägt, bei Visa Electron nicht. Außerdem müssen die ersten vier Stellen der hochgeprägten Kartennummer immer mit der darunter aufgedruckten Nummer übereinstimmen.
Akzeptieren Sie nur Karten, die bereits gültig und noch nicht abgelaufen sind.
Bitte prüfen Sie, ob die Kartennummer auf dem Beleg mit der Kartennummer auf Vorder- und Rückseite der Karte übereinstimmt. Beachten Sie, dass aus Sicherheitsgründen die Kartennummer auf dem Unterschriftsfeld oder dem elektronischen Terminalbeleg teilweise verkürzt aufgedruckt wird.
Lassen Sie den Beleg/Leistungsbeleg auf der Vorderseite vom Karteninhaber unterschreiben. Mit seiner Unterschrift erkennt er den Beleg an. Vergleichen Sie die Unterschrift auf dem Beleg/Leistungsbeleg mit der auf der Karte. MasterCard-, Visaund Visa Electron-Karten sind nicht auf Dritte übertragbar.
Bei Karten mit Passbild vergleichen Sie bitte das Bild mit dem Karteninhaber.
Bei Verdachtsmomenten verlangen Sie vom Karteninhaber einen amtlichen Lichtbildausweis. Weichen die Daten ab oder haben Sie Zweifel an der Berechtigung des Karten- inhabers zur Nutzung der Kartendaten, dann rufen Sie unseren Genehmigungsservice an.
Erst jetzt geben Sie dem Karteninhaber seine Karte, zusammen mit der für ihn bestimmten Kopie des Beleges/ Leistungsbeleges, zurück.
Neben dem Beleg/Leistungsbeleg erhält der Karteninhaber, wie sonst auch üblich, einen Kassenbeleg.
Das Original des Beleges/Leistungsbeleges ist für Ihre Unterlagen bestimmt.