ELV

Informationen zum Elektronischen Lastschriftverfahren

ELV Akzeptanz mit ConCardis

Beim Elektronischen Lastschriftverfahren (ELV) unterschreibt der Kunde den Zahlbeleg und willigt damit in den Einzug des Betrages per Lastschrift ein.

ELV ist kein offiziell zugelassenes Bezahlverfahren der Deutschen Kreditwirtschaft. Das Terminal liest einfach die Kontonummer und die Bankleitzahl des Karteninhabers aus dem Magnetstreifen und der Karteninhaber legitimiert sich anhand seiner Unterschrift. Die Transaktion erfolgt im Offline-Verfahren und enthält keine Zahlungsgarantie.


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