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ConCardis senkt Händlerkommission für MasterCard- und Visa-Akzeptanzen

ConCardis senkt kurzfristig Kommission für MasterCard- und Visa-Akzeptanzen

Zürich, 6. Februar 2006. Der international tätige Acquirer ConCardis senkt seine Händlerkommission für MasterCard- und Visa-Akzeptanzverträge. ConCardis gibt damit als erster Acquirer in der Schweiz die durch die Wettbewerbskommission (Weko) veranlasste Senkung der Domestic Interchange für MasterCard und Visa an seine Kunden weiter.

Die Grundlage dafür bietet die in der Schweiz im Dezember getroffene Entscheidung der Wettbewerbskommission, die eine stufenweise Senkung der Verrechnungsgebühr, die sogenannte Interchange Fee, von derzeit 1,8 Prozent auf maximal 1,3 bis 1,35 Prozent innerhalb der nächsten drei Jahre vorsieht. Das Unternehmen ist durch den Entscheid zur Senkung der Interchange Fee in der Lage, die Händlerkommission deutlich zu senken, da die Interchange Fee Teil dieser Kommission ist. „ConCardis wird selbstverständlich die entsprechenden Einsparungen an seine Kunden in der Schweiz weitergeben. Dies entspricht einfach unserem Verständnis eines kunden- und marktorientierten Verhaltens. Alle bestehenden Verträge sowie auch unsere neuen Angebote werden wir im Kommissionssatz deutlich nach unten hin anpassen. Schließlich sollen sämtliche Kunden wie auch Neukunden von ConCardis von den verbesserten Konditionen profitieren.“, so Rainer Sureth, Geschäftsführer der ConCardis GmbH.

Die so genannte Interchange Fee ist eine Verrechnungsgebühr, die Acquirer wie ConCardis den Kartenherausgebern (Issuern) entrichten. Diese Gebühr deckt die Netzwerkkosten der Issuer, die bei einer Transaktion entstehen. Die Senkung der Domestic Interchange betriffft alle Kreditkartenumsätze, die mit Karten von Schweizer Issuern getätigt werden. Dies bedeutet, dass die Senkung der Kommissionssätze für die Händler anteilig für die mit Schweizer Kreditkarten getätigten Umsätze gilt. Die Interchange Fee auf Umsätze ausländischer Kunden bleibt von der Senkung unberührt.

„Wir werden die entsprechenden Senkungen bei unseren Vertragspartnern kurzfristig durchführen. Ein neuer Vertragsabschluss ist nicht nötig. Wir gehen allerdings davon aus, dass andere im Schweizer Markt tätige Acquirer neue Verträge mit langen Laufzeiten anbieten werden. Wir empfehlen deshalb allen Händlern vor Annahme der Kommissions-senkung und vor Festschreibung einer neuen Vertragslaufzeit sich weitere Angebote im Markt einzuholen“, rät Rainer Sureth.


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