Erfahren Sie mehr über Rücklastschriften

Rücklastschrift: Informationen für Karteninhaber

 

Die Concardis GmbH  ist ein großer Dienstleister im Bereich des Zahlungsverkehrs und insbesondere im Bereich der kartenbasierten Lastschriftzahlungen.

Kartenbasierte Lastschriftzahlungen – Zahlungen mit  girocard („ec Karte“) und Unterschrift – können aus verschiedenen Gründen nicht eingelöst werden – eine sogenannte Rücklastschrift entsteht.

Sofern der Karten-/Kontoinhaber mit der Rücklastschrift die ihm obliegenden Pflichten der Lastschriftabrede – des Sepa Lastschriftmandats ( „Einzugsermächtigung“) – verletzt, entsteht Zahlungsverzug sowie ein Schadensersatzanspruch seitens des Gläubigers (§§ 280, 286 Nr2 (4) BGB).

Concardis entlastet den Handel durch Übernahme von auftretenden Rücklastschriften aus kartenbasierten Lastschriftzahlungen im Wege des echten Factorings. Das bedeutet, dass die Concardis Forderungsinhaber ist und diese Forderungen in einen Beitreibungsprozess überführen.

Typischer Weise werden Forderungen aus Rücklastschriften zunächst durch bis zu zwei erneute Lastschrifteinzüge versucht zu begleichen. Entstandene Gebühren werden hierbei dem ursprünglichen Kaufbetrag zugeschlagen. Weitere Informationen finden hierzu finden Sie auf unserem Lastschrifttext.

Schlagen die erneuten Einzüge ebenfalls fehl, wird in einem Ermittlungsprozess der Name sowie die Anschrift des Karten-/Kontoinhabers in Erfahrung gebracht und sodann ein Mahnverfahren angestoßen. In diesem Rahmen werden Daten (IBAN und BIC) zur Adressermittlung an die Schufa Holding AG übertragen (nähere Informationen über die SCHUFA erhalten Sie unter www.schufa.de/datenschutz). Zur rechtlichen Durchsetzung von offenen Forderungen werden ebenfalls Daten (Name/Anschrift, IBAN und BIC sowie Daten zur unbezahlten Zahlungstransaktion) an Inkassounternehmen übertragen. Sollten Sie Mahnungen von Concardis bzw. einem unserer Inkassopartner erhalten haben und hierzu Fragen haben, so stehen wir Ihnen gern unter

CLV-collection-DACH@nexigroup.com

sowie unter
Telefon: 069 - 7922 2032 oder Telefax: 069 - 7922 4655 (Mo – Fr 9 -18 Uhr) zur Verfügung.

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